Ich freue mich Sie auf meiner Internetseite zu begrüßen.
Ich heiße Natalia Schreivogel, und bin staatlich anerkannte Physio-, Bobath- und Manualtherapeutin mit langjähriger Berufserfahrung. Seit 2021 bin ich mit viel Herz und Freude als mobile Physiotherapeutin tätig und habe mich auf Hausbesuche spezialisiert.
Wenn Sie auf der Suche nach physiotherapeutischen Behandlungen bei Ihnen zu Hause, auf dem Arbeitsplatz oder im Seniorenheim sind, dann sind Sie hier genau richtig!
Sowohl als Selbstzahler als auch privatversicherter Patient können Sie einen Termin für eine mobile Physiotherapie in Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Umgebung vereinbaren. Für die Behandlung der akuten Beschwerden brauchen Sie ein Privatrezept, das vom Arzt Ihrer Wahl ausgestellt wird. Auf diesem ist Ihre Diagnose und die Behandlungsform (zum Beispiel Krankengymnastik oder manuelle Therapie) schriftlich vermerkt. Dies benötige ich zur rechtlichen Absicherung. Von Ihrer privaten Krankenkasse erfahren Sie, ob eine anteilige Kostenübernahme für eine Physiotherapie zu Hause gewährleistet werden kann. Allerdings erstatten die gesetzlichen Krankenkassen private Therapiekosten leider nicht.
Falls Sie eine mobile Physiotherapie buchen möchten, die lediglich Ihrer Gesundheitserhaltung dienen soll, benötigen Sie kein Rezept vom Arzt. In diesem Rahmen kommen Behandlungen wie z.B. die mobile Entspannungsmassage oder sonstige präventive Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz. Lesen Sie bitte dazu die wichtige Information unter "Behandlung während der Corona-Pandemie".
Ich vereinbare gerne mit Ihnen individuelle Termine und bringe zu dem jeweiligen Behandlungstermin alle notwendigen Hilfsmittel wie z.B. Massageliege für die Krankengymnastik zu Hause mit.
In die Corona-Krise sind auch die physiotherapeutische Behandlungen eingeschränkt. Laut Gesundheitsministerium nur die Behandlungen, die medizinisch dringend erforderlich sind, dürfen durchgeführt werden. (https://www.bayern.de/erlaeuterungen-zu-den-beschraenkungen-fuer-firmen-und-freiberufler/)
Deswegen um diese Behandlungen durchführen zu können, brauche ich eine ärztliche Verordnung. Die präventive Maßnahmen (ohne ärztliche Verordnung) sind während des Lockdowns ausgeschlossen.
Während der Behandlung trage ich zum Schutze meiner Patienten eine FFP2-Maske und Einmalhandschuhe. Die Behandlungsliege und Arbeitsmaterialien werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.